Hinweise zu unserem Containerservice

Container dürfen nicht gehäuft befüllt werden. Bei Überladung der Container kann keine Abholung erfolgen!

Die Container dürfen nicht eigenmächtig verschoben, umgesetzt oder bewegt werden. Insbesondere ist die Blockierung, Behinderung oder Gefährdung des Straßenverkehrs in keiner Weise zulässig.

Der Auftraggeber erklärt, dass das angelieferte Material unbelastet ist. Der Bodenaushub, bzw. reine vorsortierter Bauschutt enthält keine Fremdanteile und ist frei von schädlichen Verunreinigungen. Während der Befüllung des Containers wurden keine Auffälligkeiten (Aussehen, Geruch) festgestellt. Aufgrund der Herkunft und früheren Nutzung kann das angelieferte Material als unbedenklich eingestuft werden.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass unzulässiges Kippmaterial auf seine Kosten entfernt wird und für alle Schäden, die durch unzulässiges Material entstehen, in unbegrenzter Höhe, haftbar gemacht wird. Der Auftraggeber haftet für den Inhalt des Containers.

Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung, dass der Container an dem vorgesehenen Stellplatz abgesetzt werden darf und der Stellplatz auch dafür geeignet ist (Unterbau). Evtl. Schäden, durch Druckstellen oder zu schwerer Belastung übernimmt der Auftraggeber.

Anlieferbares Material:

  • Aushub ZO (reiner Aushub ohne Verunreinigung durch Bauschutt, Holz, Müll usw.)
  • Asphaltschutt unbelastet teerfrei. Reiner vorsortierter Bauschutt.

Nicht angenommen wird:

Ziegel mit Steinwolle isoliert, Ytongsteine, Rigips, Schamott, Kamine oder sonstige verschmutzte Stoffe, Kunststoff, Glas, Müll, Bauabfälle, Holz und Wurzelstöcke, Heraklith, Dachpappe oder bitumenhaltige Stoffe, Grüngut und Gartenabfällt, nicht gereinigte Klär- o. Güllegruben, Sondermüll und Gefahrengut, Isolierungen aller Art, Gussasphalt.